Unsere Fürsorgepflicht – Abwesenheit vom Unterricht

Um unserer Fürsorgepflicht für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler nachkommen zu können, ist es wichtig, dass wir möglichst frühzeitig über Abwesenheit vom Unterricht informiert werden und dass jede Abwesenheit vom Unterricht dokumentiert und entschuldigt ist. Daher haben wir Regelungen für den Umgang mit Abwesenheit von der Schule getroffen.