Konzept zum Hitzeschutz

Für besondere Wetterlagen gilt es, Regeln für sog. „Hitzefrei“ festzulegen, die sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch dem schulischen Ablauf gerecht werden. 

Der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht für Schulen im Primarbereich und der Sekundarstufe I vor, dass die Schulleitung „Hitzefrei“ gewähren kann, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Räumen erheblich beeinträchtigt ist und andere Alternativen keine sinnvollen Lösungen bieten. Zudem hat das Niedersächsische Kultusministerium mit Wirkung von 2025 beschlossen, dass auch Klassen der Sekundarstufe II unter bestimmten Bedingungen hitzefrei gegeben werden darf. Grundsätzlich muss ebenso das Arbeitsschutzgesetz beachtet werden, das Räume mit über 35°C als ungeeignet für Unterricht kennzeichnet.

Vorbeugender und begleitender Hitzeschutz bedeutet, Belastungen frühzeitig zu verringern und Risiken zu vermeiden. Dabei tragen Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte jeweils eine besondere Verantwortung:

Schülerinnen und Schüler

  • trinken ausreichend und haben eine Trinkflasche dabei,
  • tragen leichte, luftige Kleidung und Kopfbedeckungen für den Heimweg
  • achten auf Anzeichen von Überhitzung (z. B. Schwindel, Kopfschmerzen) und diese sofort mitteilen.

Eltern

  • geben ihren Kindern ausreichend Getränke und leichte Kost (z. B. Obst) mit
  • achten am Morgen auf geeignete Kleidung und Sonnenschutz
  • informieren die Schule über gesundheitliche Besonderheiten (z. B. Kreislaufprobleme), die bei Hitze relevant sein können. 

Lehrkräfte

  • ermöglichen im Unterricht regelmäßige Trinkpausen,
  • nutzen beschattete oder kühlere Räume, wenn möglich,
  • öffnen im Neubau die Nachtfenster am Ende des Schultages
     

Sollte die Hitze so stark sein, dass ein regulärer Unterricht nicht mehr verantwortbar ist und keine ausreichenden Ausweichräume zur Verfügung stehen, greifen wir auf eine angepasste Regelung zurück:

Ankündigung

  • Voraussetzung für die Ankündigung ist eine amtliche Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor extremer Hitze (Stufe 2) oder eine Warnung vor Hitze an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen.
  • In vielen Fällen können Wettervorhersagen eine Einschätzung für den kommenden Tag möglich machen.
  • Sofern absehbar wird eine Entscheidung über geänderte Unterrichtszeiten wird spätestens am Vortag bis 18:00 Uhr getroffen und der gesamten Schulgemeinschaft per E-Mail und auf der Homepage mitgeteilt.

Um auch an besonders heißen Tagen den Schulbetrieb sicherzustellen, setzt das Gymnasium Großburgwedel als zentrale Maßnahme auf einen verkürzten Stundenplan. Dadurch können alle Unterrichtsfächer weiterhin abgedeckt werden, während die Belastung durch hohe Temperaturen verringert wird. Die Unterrichtsstunden werden zeitlich gekürzt, sodass die Lernenden früher Schulschluss haben, aber keine Fächer entfallen. Auf diese Weise wird sowohl der Gesundheitsschutz als auch die kontinuierliche Unterrichtsversorgung gewährleistet.

Für alle Jahrgänge gilt:

  • Die Unterrichtsstunden werden von 45 auf 30 Minuten verkürzt. Dementsprechend umfassen die Doppelstunden 60 statt 90 min Unterrichtszeit.
  • Die großen Pausen dauern 15 Minuten.
  • Der Unterricht endet für die Jahrgänge 5-8 nach Plan (aber spätestens um 11:45 Uhr). Für die Jahrgänge 9-13 findet grundsätzlich auch Nachmittagsunterricht statt.
  • Das Ganztagsangebot findet statt. Eine Notbetreuung für Jg 5 und 6 findet bis 14 Uhr statt. Hierfür ist eine Anmeldung bis 8:00 Uhr notwendig. Der Link zur Anmeldung wird mit der Benachrichtigung veröffentlicht.
  • Die Mensa bietet das Mittagessen von 11:45 Uhr bis 12:15 Uhr an. Eine Abbestellung des Mittagessens ist bis 9:00 Uhr möglich.
  • Unterrichtszeiten während extrem heißer Tage können nicht in Webuntis abgebildet werden. Die angepassten Zeiten werden aber immer der Benachrichtigung angehängt.
StundenZeiten
1. Stunde08:00 - 08:30 Uhr
2. Stunde08:35 - 09:05 Uhr
1. große Pause09:05 - 09:20 Uhr
3. Stunde09:20 - 09:50 Uhr
4. Stunde09:55 - 10:25 Uhr
2. große Pause10:25 - 10:40 Uhr
5. Stunde10:40 - 11:10 Uhr
6. Stunde11:15 - 11:45 Uhr
Pause11:45 - 12:15 Uhr
7. Stunde12:15 - 12:45 Uhr
8. Stunde12:45 - 13:15 Uhr

Allgemein gilt:

  • Der Unterricht im Nachmittagsbereich findet nach dem verkürzten Rhythmus weiter statt.
  • Der Schultag endet spätestens um 13:15 Uhr.
  • Die Schulleitung muss sich vorbehalten, abweichende Sonderregelungen zu treffen und zu kommunizieren, wenn Arbeitsschutzvorgaben notwendig machen.
  • Arbeitsgemeinschaften werden grundsätzlich angeboten. Die betreuenden Kräfte entscheiden zu Beginn jeder AG, inwiefern eine Arbeit sinnvoll ist. Eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des Schultages muss gesichert sein.