Nutzung von digitalen Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht

Aktuelle Regelung im Schuljahr 2021/22

Nach der Zeit des Distanzlernens erleben wir eine immer stärkere Verbreitung von digitalen Endgeräten (Laptops, Tablets) unter Schülerinnen und Schülern, die sie für schulische Zwecke nutzen. Die Lehrerinnen und Lehrer sind mit Diensttablets (iPads) ausgestattet, die technische Infrastruktur (W-LAN, Bandbreite, Beamer/Apple-TV-Kombinationen) ist weitestgehend gegeben, Lehrkräfte nutzen Tablets für ihre Unterrichtsgestaltung. Im Medienentwicklungsplan der Stadt Burgwedel ist bislang vorgesehen, Schülerinnen und Schüler Tablets der Schule für einzelne Unterrichtsstunden zur Verfügung zu stellen, sofern Lehrkräfte die Leihkoffer stundenweise nutzen wollen.

Die Verwendung von digitalen Endgeräten wird aus meiner Sicht immer selbstverständlicher. Digitale Endgeräte können unterrichtsergänzend sinnvoll sein und Schülerinnen und Schülern bei ihrem Lernen unterstützen. Einige Lernende haben bereits die Unterrichtsbücher in digitaler Form auf ihren Endgeräten. Ich möchte hier auf den augenblicklichen Stand der Schulordnung und bedenkenswerte Rahmenbedingungen hinweisen.

Laut Schulordnung befinden sich digitale Endgeräte (und damit auch Tablets) während des Unterrichts ausgeschaltet in den Taschen der Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen sind nur mit Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft zulässig. Ich habe das Kollegium gebeten, den Einsatz solcher Geräte im Unterricht prinzipiell zuzulassen, wenn Schülerinnen und Schüler mit einer entsprechenden Anfrage an sie herantreten. Selbstverständlich bleibt es im pädagogischen Ermessen, ob Lehrkräfte für einzelne Stunden oder Stundenabschnitte die Nutzung einschränken oder ganz ausschließen wollen, weil es didaktisch oder pädagogisch geboten ist.

Folgende Rahmenbedingungen müssen allen Beteiligten klar sein:

  • Fotos von Menschen sind einwilligungspflichtig (in der Regel durch die Eltern) und es dürfen grundsätzlich keine Video- oder Tonaufnahmen von Unterricht gemacht werden. Werden Videos zu Unterrichtszwecken erstellt, ist das ausdrücklich durch die Lehrkraft zu autorisieren. Sie dürfen nicht länger als für die unmittelbare Nutzung gespeichert werden.
  • Eine Nutzung im Unterricht ist nur für Unterricht gestattet.
  • Es ist auf Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler zu achten, insbesondere in Prüfungssituationen. Vor- oder Nachteile durch die Nutzung digitaler Endgeräte darf es im ergleich zu Schülerinnen und Schüler, die sie nicht gebrauchen, nicht geben.
  • Die schülereigenen Geräte sind nicht versichert, wenn sie im Unterricht genutzt werden. Einen technischen Support kann die Schule nicht leisten.
  • Bei der schulischen Nutzung sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich für die Betriebsfähigkeit der Geräte (beispielsweise einen geladenen Akku).

Es ergeben sich bei der Nutzung Differenzen zu unserer derzeitigen Schulordnung. Eine Änderung der Schulordnung bedarf eines GK-Beschlusses und sollte auch breiter diskutiert werden. Es erscheint auch sinnvoll, diese Änderung im Zusammenhang mit der Entscheidung über die künftige Ausstattung der Lernenden mit Geräten vorzunehmen. Dennoch agieren wir im Unterricht bereits mit digitalen Endgeräten und können damit Erfahrungen für einen noch zu treffende Neuregelung sammeln. Daher ist das Folgende als vorläufige Regelung zu sehen (Bezug zur gültigen Schulordnung).

  • Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5-7 ist die Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. --> abgeändert: Damit die Corona-Warnapp funktionieren kann, darf das Gerät im Stumm-Modus eingeschaltet im Ranzen/in der Tasche bleiben. In den Pausen dürfen darüber hinaus keine digitalen Endgeräte genutzt werden. Die unterrichtliche Nutzung ist erlaubt.
  • Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-10 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte in den großen Pausen in einem ausgewiesenen Bereich gestattet. Dieser Bereich umfasst die Pausenhallen des B- und D-Traktes. --> abgeändert: Die unterrichtliche Nutzung ist erlaubt. Damit die Corona-Warnapp funktionieren kann, darf das Gerät im Stumm-Modus eingeschaltet im Ranzen/in der Tasche bleiben. Auf den zugewiesenen Pausenhöfen ist die Nutzung gestattet (folgt der Logik, dass in den Pausen der Aufenthalt draußen sein soll und erhält ansonsten den status quo des ausgewiesenen Bereichs).
  • Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 11-13 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte während der Pausen und in den Freistunden im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gestattet. --> ergänzt: Die unterrichtliche Nutzung ist erlaubt.

Ganz klar bleibt zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten: Die Schule fordert die Schülerinnen und Schüler nicht zur Anschaffung eines Tablets zur Nutzung für den Unterricht auf. Es dürfen keine Vor- oder Nachteile für Einzelne durch deren Einsatz entstehen.

Stand: Dezember 2021
Robert Baberske, Schulleiter