Erkrankung

Abmeldung im Krankheitsfall

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund einer Erkrankung nicht zum Unterricht erscheinen können, muss die Schule sofort (also am ersten Tag des Fehlens) darüber informiert werden.

Für die Jahrgänge 5 - 10

Maren Holstein
  • Raum: E 01
  • Telefon: +49 5139 99 94 60
  • Fax:+49 5139 99 94 61
  • E-Mail:

Für die Jahrgänge 11 - 13

Sabine Hamann
  • Raum: E 10
  • Telefon: +49 5139 99 94 65
  • Fax:+49 5139 99 94 61
  • E-Mail:

Entschuldigung nach der Krankheit

Jede Abwesenheit vom Unterricht aufgrund von Erkrankung oder Unwohlsein muss von den Erziehungsberechtigten (oder volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern) unter Nennung des Zeitraum und des Grundes (z.B. „aus gesundheitlichen Gründen“) schriftlich entschuldigt werden. Innerhalb von drei Schultagen nach Ende der Fehlzeit muss diese Entschuldigung den entsprechenden Lehrkräften vorgelegt werden. Sollte eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, wird diese in das Entschuldigungsheft eingeklebt.

Unwohlsein und Erkrankungen während des Unterrichts

Sollte während des Unterrichts bei einer Schülerin bzw. einem Schüler Unwohlsein auftreten, so informiert sie bzw. er zunächst die Lehrkraft und anschließend das Sekretariat. Bei vorübergehendem Unwohlsein kann die Schülerin bzw. der Schüler im Krankenzimmer ruhen. Sollte aufgrund von Unwohlsein eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, so kann das Kind nach Hause geschickt werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies aufgrund einer telefonischen Nachfrage gestatten. Andernfalls muss das Kind bis zum Ende der regulären Schulzeit in der Schule bleiben. Keine Schülerin bzw. kein Schüler darf die Schule ohne Abmeldung im Sekretariat verlassen.

Sollte es sich nach Einschätzung der Schule um eine Erkrankung handeln und daher eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht mehr möglich sein, werden die Erziehungsberechtigten informiert. Diese holen ihr Kind entweder selbst ab, oder die Schule bestellt ein Taxi mit Krankentransport und lässt die Schülerin bzw. den Schüler zum zuständigen Hausarzt bringen. Die Kosten hierfür tragen die Erziehungsberechtigten. In schweren Fällen ruft die Schule den Notarzt und das Kind wird ins Krankenhaus gebracht.

Ansteckende Krankheiten

Immer wieder kommt es an der Schule zu Ausbrüchen von ansteckenden (Kinder-)Krankheiten. Oft sind diese Krankheiten schon während der Inkubationszeit, also bevor die Symptome bei der betroffenen Person ausbrechen, ansteckend. Dies macht es schwieriger, Infektionsketten zu durchbrechen.

Zu diesen Krankheiten zählen einerseits als eher harmlos einzustufende (Kinder-)Krankheiten, jedoch auch sehr ernstzunehmende Erkrankungen. Hinzu kommt, dass Krankheiten, die für gesunde Menschen meist als harmlos gelten, für Menschen mit Vorerkrankungen oder eingeschränkter Immunabwehr sowie für Schwangere sehr schwere Folgen haben können. Wir können von außen in der Regel auch nicht erkennen, wer eines besonderen Schutzes bedarf.

Um alle an Schule tätigen Personen zu schützen, bitten wir Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, um Unterstützung:

Sollte Ihr Kind von einer der unten genannten Krankheiten betroffen sein, bitten wir Sie die Schule so schnell wie möglich (auch bei Verdacht) darüber zu informieren, auch wenn es sich nicht um eine meldepflichtige Krankheit handeln sollte.

Nutzen Sie dazu vorzugsweise den Weg per Email an . Auch die Online-Krankmeldung ist eine gute Möglichkeit uns zu informieren.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung im Sinne der Schul-Gesundheit!

Meldepflichtige Krankheiten Nicht meldepflichtige Krankheiten
Röteln Influenza (echte Grippe)
Windpocken Ringelröteln
Masern Zytomegalie (=CMV: bestimmte Herpesform)
Mumps Coronavirus
Keuchhusten Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Scharlach Pfeiffersches Drüsenfieber
Diphterie  
Hepatitis  
Listeriose  
Kopfläuse  
Krätze  
Lungen-Tuberkulose  
Meningokokken-Meningitis  
Orthopockenviren