Konfliktmanagement

Im Schulalltag treffen unterschiedliche Erwartungen, Hoffnungen und Interessen aufeinander. Daraus ergeben sich manchmal Missverständnisse oder auch Konflikte. Sie können konstruktiv genutzt werden, wenn zielgerichtet an ihrer Lösung gearbeitet wird. Damit wir unserem Leitbild entsprechend vertrauensvoll zusammenarbeiten können, nehmen wir Beschwerden ernst und schaffen eine Struktur, die für alle Beteiligten für Klarheit über den Ablauf sorgt.

Konflikte, Beschwerden und Kritik verstehen wir als Hinweis und Anstoß, einzelne Sachverhalte und Beziehungen zu klären oder Unstimmigkeiten, Fehler und Missverständnisse mit dem Ziel zu überprüfen, eine Situation konkret zu verbessern. Ein transparenter Umgang mit Konflikten trägt unserer Ansicht nach dazu bei, langfristig die Qualität von Schule zu verbessern und die Zufriedenheit aller zu steigern.

Die Schulgemeinschaft hat sich deshalb auf folgende, allgemein verbindliche Grundsätze geeinigt, um sicher zu stellen, dass begründet vorgetragene Beschwerden ernst genommen werden:

  • Beschwerden werden zunächst immer zwischen den unmittelbar beteiligten Personen mit gegenseitigem Respekt und in dem Bemühen um eine einvernehmliche Regelung bearbeitet werden.

  • Bei der Bearbeitung von Beschwerden auf Ebenen oberhalb der unmittelbar Beteiligten sind immer erst alle Personen zu hören, bevor eine Bewertung der Situation vorgenommen wird.

  • Bei der Bearbeitung von Beschwerden auf allen Ebenen oberhalb der unmittelbar Beteiligten wird eine kurze schriftliche Dokumentation der bisherigen Bearbeitung angefertigt. Dazu wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.

  • Wenn im Rahmen der Bearbeitung eines Konfliktes oder einer Beschwerde schriftliche Aufzeichnungen (Protokolle, Vermerke, etc.) angefertigt werden, erhalten alle Beteiligten eine Kopie dieser Aufzeichnungen.

  • Bei einer Kontaktaufnahme erfolgt eine Reaktion des Adressaten innerhalb von drei Schultagen, damit zügig an einer Lösung oder Klärung gearbeitet werden kann.

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Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler bringen ihre Beschwerden über Mitschüler/innen in der Regel bei ihrem/ihrer Klassenlehrer/in vor. Diese entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer weiteren betroffenen Lehrkraft, des Sozialpädagogen oder der Beratungslehrkraft.

Bei schwierigen Situationen in der Pause ist die Aufsicht führende Lehrkraft der erste Ansprechpartner, die die Situation klärt, oder, wenn notwendig, weitere Schritte einleitet, indem sie die zuständige Klassenlehrkraft möglichst unverzüglich informiert.

Bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern können, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, die Streitschlichter zur Klärung des Konfliktes einbezogen werden.

Beschwerden von Schülerinnen und Schülern über Lehrkräfte werden ebenfalls an die betroffenen Lehrkraft gerichtet. Sollte eine Klärung des Problems mit der betroffenen Lehrkraft nicht möglich sein, wenden sich Schülerinnen und Schüler an ihre Klassenlehrkraft, die eine Klärung mit der Lehrkraft anstrebt.

Kann die Klassenlehrkraft das Problem nicht lösen, wird die Jahrgangsleitung oder der zuständige schulfachliche Koordinator hinzugezogen.

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Eltern und Erziehungsberechtigte

Der erste Adressat von Elternbeschwerden über Lehrkräfte, Schulleitung oder andere an Schule tätige Personen ist die betroffene Person selbst. Selbstverständlich können bei Bedarf und nach Absprache weitere zuständige Personen oder auch der Sozialpädagoge hinzugezogen werden.

Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Jahrgangsleitung oder der zuständige schulfachliche Koordinator hinzugezogen.

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Lehrkräfte

Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Jahrgangsleitung oder der zuständige schulfachliche Koordinator hinzugezogen.

Beschwerden von Lehrkräften über Kolleginnen und Kollegen sollen möglichst auf direktem Weg gelöst werden, ansonsten wird zunächst der Schulpersonalrat und danach die Schulleitung einbezogen.

Beschwerden gegen die Schulleitung werden direkt an diese gerichtet, gegebenenfalls kann der Personalrat einbezogen werden. Ist keine Lösung zu erzielen, wird das zuständige Dezernat der Landesschulbehörde auf dem Dienstweg eingeschaltet.

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Beschwerden gegen Entscheidungen der Schule

Beschwerden und Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule, z.B. gegen Konferenzbeschlüsse oder Entscheidungen der Schulleitung unterliegen nicht dem vorliegenden Konzept. Sie werden in jedem Fall den jeweils geltenden schulrechtlichen Regelungen entsprechend bearbeitet.

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Schlussbemerkungen

Die hier festgelegten Regelungen sollen auf verschiedenen Wegen in der Schulgemeinschaft bekannt gemacht und in Erinnerung gerufen werden. Nach der ersten Vorstellung in den Klassen und Kursen durch die Klassenlehrkräfte bzw. Tutorinnen und Tutoren werden sie bei den jeweils ersten Elternabenden in den Jahrgängen 5, 7, und 9 sowie bei den Elternversammlungen der gymnasialen Oberstufe vorgestellt bzw. in Erinnerung gerufen.

Anregungen zur Verbesserung unseres Konfliktmanagements nehmen wir gerne entgegen. Das Konzept zum Beschwerdemanagement soll im ca. zweijährigen Abstand überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

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