Wiederholen der Klassenstufe/"Sitzen bleiben"

  • Schülerinnen/Schüler, die das Jahr wiederholen müssen, können einige Schulbücher, die im kommenden Schuljahr weiterhin genutzt werden, im Regelfall behalten bzw. müssen nur einen Teil der gemieteten Schulbücher zurückgeben.
  • Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der geltenden Fristen eine Mietbuchbestellung für das kommende Schuljahr vorgenommen worden ist. 
  • Bitte nutzen Sie für die Vorbereitung der Schulbuchrücknahme der Übersichts des Jahrgangs, in dem Ihr Kind im aktuell laufenden Schuljahr ist. Wählen Sie diesen entsprechenden Jahrgang hier aus

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