Wiederholen der Klassenstufe/"Sitzen bleiben"
- Schülerinnen/Schüler, die das Jahr wiederholen müssen, können einige Schulbücher, die im kommenden Schuljahr weiterhin genutzt werden, im Regelfall behalten bzw. müssen nur einen Teil der gemieteten Schulbücher zurückgeben.
- Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der geltenden Fristen eine Mietbuchbestellung für das kommende Schuljahr vorgenommen worden ist.
- Bitte nutzen Sie für die Vorbereitung der Schulbuchrücknahme der Übersichts des Jahrgangs, in dem Ihr Kind im aktuell laufenden Schuljahr ist. Wählen Sie diesen entsprechenden Jahrgang hier aus.