Informationen zur Schulbuchrücknahme im Jahrgang 09

  • Zur Rücknahme mögen bitte alle Schulbücher, die zurückgegeben werden müssen, mitgebracht werden. Dazu gehören im Schuljahr 2024/25 auch die Bücher, die einen roten Punkt haben.
    • Sofern vor der Rücknahme bereits eine Buchbestellung für das kommende Schuljahr abgegeben worden ist, müssen lediglich die Bücher mitgebracht und zurückgegeben werden, die in der Übersicht direkt hier auf der Seite unter "Bücher werden zurückgenommen!!!" aufgeführt sind.
    • Sofern vor der Rücknahme keine Buchbestellung aufgegeben worden ist, müssen alle gemieteten/in der Übersicht aufgeführten Bücher mitgebracht und zurückgegeben werden.
  • Zur Rücknahme sollte der Name des Kindes, das die Bücher erhalten hat, im Stempel vorne im Buch eingetragen sein bzw. die Bücher nicht versehentlich vertauscht worden sein.
  • Ebenso sollte - wenn vorhanden - der eigene, gültige Leihausweis mitgebracht werden. 
  • Ein gültiger Leihausweis beschleunigt die Rückgabe, weil damit das Nutzerkonto Ihres Kindes schneller aufgerufen werden kann. Die Rückgabe ist aber auch ohne ihn möglich.
  • Der Leihausweis ist auf der Rückseite des Schülerausweises Ihres Kindes abgedruckt.
  • Einen Schüler- bzw. Leihausweis können Sie über die Schulhomepage bestellen.

Beschädigung & Verlust

  • Im Zuge der Schulbuchrücknahme werden zurückgegebene Bücher auf Beschädigungen geprüft. Beschädigungen führen dazu, dass Bücher nicht mehr weitervermietet werden können. Im Einklang mit den bei der Bestellung akzeptierten Mietbedingungen muss deswegen von den Bestellern/Mietern ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden.
  • Die Beschädigung wird zunächst festgestellt und im Mietbuchbestellsystem erfasst. 
  • Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Besteller/Mieter dann eine sog. Ersatzforderung, also ein Dokument, in dem u.a.
    • der betroffene Titel bzw. die betroffenen Titel,
    • die Art der Beschädigung und
    • die Kosten bzw. Höhe der dafür zu erstattenden Beträge aufgeführt sind. Die genaue Höhe der Ausgleichszahlung hängt mit dem jeweiligen Einkaufspreisen beschädigter Bücher zusammen und beträgt einen Teil davon.
  • Die zu erstattenden Kosten müssen an die Schule überwiesen werden. Genauere Informationen sind im Ersatzforderungsschreiben aufgeführt.
  • Zunächst sollte durch die Mietenden festgestellt werden ob das Buch auch wirklich unauffindbar ist. Mitunter sind Bücher versehentlich verwechselt worden und tauchen wieder auf.
  • Ist das jedoch nicht der Fall und ein Mietschulbuch ist über einen längeren Zeitpunkt unauffindbar, muss das Buch der Schule als "verloren" gemeldet werden, damit die Schule eine Ersatzforderung stellen kann. Verluste von Büchern führen dazu, dass diese nicht mehr weitervermietet werden können, sodass ein finanzieller Verlust entsteht. Im Einklang mit den bei der Bestellung akzeptierten Mietbedingungen müssen diese von den Bestellern/Mietern beglichen werden.
  • Dazu wird festgestellt, dass das Buch verloren gegangen ist und es wird im Mietbuchbestellsystem entsprechend gekennzeichnet. Die Höhe des Verlustes ist abhängig vom Einkaufspreis das Buch und beträgt einen Teil davon. Die genaue Summe wird den Bestellern/Mietern in Form einer Ersatzforderung zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
  • Eine Ersatzforderung ist ein Dokument, in dem u.a.
    • der betroffene Titel bzw. die betroffenen Titel,
    • der verlustierte Titel und
    • die Kosten bzw. Höhe der dafür zu erstattenden Beträge aufgeführt sind.
  • Die zu erstattenden Kosten müssen an die Schule überwiesen werden. Genauere Informationen sind im Ersatzforderungsschreiben aufgeführt.

Rücknahmeübersicht Jahrgang 09

Hinweis "rote Punkte"

Bitte Bücher mit roten Punkten auch zur Rückgabe mitbringen.