Betriebspraktikum

Allgemeinbildende Schulen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu befähigen und sie auf eine begründete Berufswahlentscheidung vor­zubereiten. Am Gymnasium Großburgwedel bildet das Betriebspraktikum zusammen mit der dazugehörigen Vor- und Nachbereitung einen Schwerpunkt berufsorientierender Maßnahmen.

Im 11. Jahrgang nehmen daher alle Schülerinnen und Schüler an einem 14-tägigen Betriebspraktikum teil, das in der Regel in den ersten beiden vollen Wochen nach den Zeugnisferien stattfindet und auf das sie bereits in Klasse 10 mit ersten Informationen vorbereitet werden. Das Betriebspraktikum ist Teil des Berufsorientierungsunterrichtes. Das Praktikum und der danach anzufertigende Praktikumsbericht werden in der Regel von der Lehrkraft des Faches Politik-Wirtschaft betreut. Der Praktikumsbericht ersetzt die Klausur im Fach Politik-Wirtschaft, die sonst in dem Halbjahr geschrieben werden müsste, in dem das Praktikum stattfindet.

Das Praktikum kann grundsätzlich in Betrieben aller Art durchgeführt werden. Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen:

Die Betriebe sollen nicht zu klein sein (möglichst 5 und mehr Betriebsangehörige), die Möglichkeit zu eigener Tätigkeit bieten und Einblick in verschiedene Arbeitsfelder geben.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen während des Praktikums nicht mit Familienangehörigen zusammenarbeiten, da die selbstständige Orientierung im Arbeitsumfeld ein wesentliches Ziel des Praktikums ist.

Der Praktikumsplatz muss sich in erreichbarer Nähe von Burgwedel befinden. Es muss gewährleistet sein, dass der Praktikumsplatz auch von dem betreuenden Praktikumsleiter erreicht werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich in der Regel ihren Praktikumsplatz selbst.

Die nach dem Bundesseuchengesetz notwendigen amtsärztlichen Untersuchungen für Praktikantinnen/Praktikanten, die in Betrieben, in denen Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet werden, oder in Krankenhäusern, Kindergärten, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen tätig sein wollen, werden vor Beginn des Praktikums vom Gesundheitsamt Hannover vorgenommen.

Die Arbeitszeit für Praktikantinnen/Praktikanten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beträgt höchstens 7 Stunden pro Tag, 35 Stunden in der Woche, wobei eine Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche gewährleistet sein soll. Der Sonnabend ist im Allgemeinen arbeitsfrei, kann aber auch in das Betriebspraktikum einbezogen werden oder auf Wunsch des Praktikumsleiters zum Auswerten und Erfahrungs­austausch genutzt werden.

Als Schulveranstaltung unterliegt das Betriebspraktikum der gesetzlichen Unfallversicherung; Praktikantinnen/Praktikanten sind wie in der Schule versichert. Außerdem besteht Haftpflicht- und Sachschadenversicherung.

Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet, wenn sich der Praktikumsplatz innerhalb der Region Hannover befindet. Die zum Antrag nötigen Formulare gibt es im Sekretariat.

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