Hallenordnung für den Sportunterricht

  • Die Schülerinnen und Schüler betreten die Sporthallen und Umkleideräume nur auf Anweisung einer Lehrkraft. Sportstätten und Geräte werden nur unter Aufsicht einer Lehrkraft genutzt.
  • Das Betreten der Sporthallen in Straßenschuhen ist nicht gestattet. Sportschuhe mit farbigen Sohlen dürfen nur verwendet werden, wenn diese abriebfest sind und somit keine Streifen auf dem Hallenboden hinterlassen.
  • In die Sporthallen werden keine Speisen und Getränke mitgenommen. Getränkeflaschen bleiben auf dem Flur oder in den Kabinen.
  • An Tagen mit Sportunterricht soll kein Schmuck getragen bzw. keine Wertgegenstände mitgebracht werden, da kein Versicherungsschutz hierfür besteht. Für eventuell mitgebrachte Wertsachen ist jede Schülerin bzw. jeder Schüler selbst verantwortlich. Die Lehrkraft stellt lediglich eine Aufbewahrungsbox zur Verfügung, die während des Sportunterrichts in der Halle sichtbar ist.
  • Um Verletzungen zu vermeiden, werden Haarspangen, evtl. mitgebrachte Schmuckstücke und Armbanduhren abgelegt. Lange Haare werden mit einem Haarband zusammengehalten, Brillenträger verwenden geeignete Brillen.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen während des Unterrichts funktionale und angemessene Kleidung, die die Bewegung nicht einschränkt. Dies gilt ebenfalls für den Schwimmunterricht.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind für die sachgemäße und pflegliche Behandlung der Räume und Geräte mitverantwortlich. Dies gilt insbesondere für das Ballmaterial. Benutzte Geräte sind nach Gebrauch gemeinsam in die für sie vorgesehenen Räume oder Behälter einzuräumen.
  • Der Aufenthalt in den Geräteräumen, der über das Aufräumen hinausgeht, ist verboten.
  • Nach dem Umkleiden verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich die Sportstätten, die Umkleidekabinen sowie den Sporttrakt.

Stand: Juni 2016