Grundsätze zur entgeltlichen Ausleihe von Schulbüchern
- Gymnasium Großburgwedel kann ein Großteil der Lernmittel, die zum Unterricht in den Klassen 5 bis 11 verwendet werden, gegen ein festgesetztes Entgelt gemietet werden. Die Jahrgänge 12 und 13 sind nicht in das entgeltliche Ausleihverfahren für Lernmittel einbezogen. Für diese beiden Jahrgänge werden benötigte Lernmittel erst nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr nach Absprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft eigenständig angeschafft.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können bei der Ausstattung ihrer Kinder mit Lernmitteln im Rahmen der Schulbuchmiete das Schulbuchmiete-Angebot der Schule nutzen. Die Entscheidung dafür ist freiwillig und muss jedes Schuljahr auf’s Neue getroffen werden. Maßgeblich für das Nutzen dieses Angebotes sind die fristgerechte Bestellung von mietbaren Lernmitteln und die fristgerechte, vollständige Überweisung der jeweiligen Mietgebühr. Fristen und Termine werden von der Schule bekannt gegeben. Indem sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Schulbuchmiete anmelden, erklären Sie, dass sie den übermittelten Mietpreis vollständig bezahlen werden. Anmeldungen, die nach dem Ablauf der Fristen/nachträglich abgegeben werden sollen, muss die Schule nicht annehmen. Ebenso muss die Schule keine Überweisungen akzeptieren, die nach den gesetzten Fristen bei ihr eingehen.
Die Anmeldung zur Schulbuchmiete erfolgt ausschließlich über das dafür eingerichtete Bestellsystem. Dabei ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten mit Hilfe des elektronischen Bestellsystems unerlässlich. Bei diesen Daten handelt es sich u.a. um Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes, für das bestellt wird, sowie um Name, Vorname, Adresse und Kontaktinformationen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Schüler:innen, die Lernmittel von der Schulbuchmiete bekommen haben (bzw. deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten), sind verantwortlich für einen pfleglichen Umgang mit diesen Lernmitteln. Mit dem Eingang einer Lernmittelbestellung bei der Schulbuchmiete erteilt die bestellende Person ihr Einverständnis dazu, für gemietete Lernmittel, die nach der Übergabe durch die Schulbuchmiete nicht mehr aufgefunden werden können bzw. Beschädigungen aufweisen, auf Forderung der Schule eine den jeweiligen Vorgaben entsprechende Ausgleichszahlung an die Schule zu leisten.
Die Schulbuchmiete wird zum Schuljahr 2023/24 vom Individualausleihe-Modus in den Paketausleihe-Modus geschaltet, d.h. die mietbaren Lernmittel werden in Paketen gebündelt angeboten. Grundlage für die Zusammenstellung dieser Pakete ist die jeweilige unterrichtsfachliche Struktur in den dazugehörigen Jahrgängen. Wahlbereiche, z.B. für die 2. Fremdsprache oder Religion ermöglichen eine Differenzierung beim Auswahlvorgang. Die Mietgebühr richtet sich nach dem Schulbuchmiete-Modus (vgl. Abschnitt: Angaben zur Mietpreiskalkulation).
Informationsgehalt und Stellenwert von Schulbuchlisten: Schulbuchlisten geben jahrgangsbezogen und für das jeweils anstehende Schuljahr Auskunft darüber,
- welche Titel bei der Schule gemietet werden können,
- welche Lernmittel allgemein verbindlich selbst angeschafft werden müssen und
- welche Lernmittel in Absprache mit der Lehrkraft, die den Unterricht erteilen wird, selbst angeschafft werden müssen (dazu muss zunächst die Aufnahme des Unterrichts des bevorstehenden Schuljahres abgewartet werden).
Sie werden grundsätzlich ca. vier Wochen vor dem Ende des jeweils laufenden Schuljahres von der Schule für das anstehende Schuljahr im Zusammenhang mit der Freischaltung des Bestellsystems bereitgestellt (s. Abschnitt: Teilnahme an der Schulbuchmiete) .
Zu den auf den Schulbuchlisten angegebenen Lernmitteln werden u.a. die folgenden Angaben gemacht: Titel des Buches, Fach, Verlag, ISBN und aktueller Laden- bzw. Neupreis; die jeweilige Mietgebühr wird im Laufe des Bestellprozesses angezeigt (s. Abschnitt "Angaben zur Mietpreiskalkulation").
Die äußere Form einer Schulbuchliste ist am Modus der Schulbuchmiete (s. Abschnitt: Modus der Schulbuchmiete) ausgerichtet. Aus technischen Gründen sind in ihnen nur Titel bzw. Lernmittel aufgeführt, die über eine ISBN verfügen. Lernmittel ohne ISBN, z.B. ein Zirkel oder "Lektüren" im Allgemeinen werden zur Finanzplanung an anderer Stelle aufgeführt.
Für jedes Paket mit Lernmitteln (vgl. Abschnitt: Modus der Schulbuchmiete) wird ein Fest-/Pauschalpreis gebildet.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die drei und mehr schulpflichtige Kinder haben, müssen nur 80% des gebildeten Mietpreises bezahlen. Um diesen Nachlass von der Schule erhalten zu können, muss die Ermäßigungsberechtigung im Laufe der Bestellung der Lernmittel im Bestellsystem angegeben werden. Weiterhin müssen der schriftliche Antrag auf Ermäßigung ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen innerhalb der Anmeldefristen für die Schulbuchmiete bei der Schule zur Prüfung eingereicht werden. Informationen dazu hält die Schule auf ihrer Internetpräsenz bereit. Die Beantragung muss jedes Jahr erneut gemacht werden, um den Nachlass zu bekommen. Pro Familie kann ein Antragsformular ausgefüllt werden.
Angehörige bestimmter Gruppen sind von der Zahlung des Buchmietpreises freigestellt. Dabei handelt es sich um:
- Gastschüler/innen sowie um
- EmpfängerInnen von gesetzlich festgelegten Leistungen nach
- SGB 2 Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- SGB 8 Heim- und Pflegekinder,
- SGB 12 Sozialhilfe,
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsergänzungsleistung zum Kindergeld),
- Wohngeldgesetz WoGG im Sinne von §9 des 2. SGB sowie §19 (1) und (2) des 12. SGB, und
- Asylbewerberleistungsgesetz
Um diese Befreiung von der Schule erhalten zu können, muss die Ermäßigungsberechtigung im Laufe der Bestellung der Lernmittel im Bestellsystem angegeben werden. Weiterhin müssen der schriftliche Antrag auf Ermäßigung ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen innerhalb der Anmeldefristen für die Schulbuchmiete bei der Schule zur Prüfung eingereicht werden. Informationen dazu hält die Schule auf ihrer Internetpräsenz bereit. Die Beantragung muss jedes Jahr erneut gemacht werden, um die Befreiung zu bekommen.
Der jeweilige Betrag für die Schulbuchmiete muss bis zum von der Schule angegebenen Stichtag auf dem Bankkonto der Schule per Überweisung eingegangen sein. Barzahlung ist nicht vorgesehen (vgl. Abschnitt: Teilnahme an der Schulbuchmiete).
Die Lernmittelrücknahme erfolgt zum Ende des jeweils aktuellen Schuljahres. Der genaue Termin werden vorher bekannt gegeben. Sie erfolgt grundsätzlich klassenweise. Zu diesem Termin sind alle gemieteten Miettitel an die Schule zurückzugeben, die zurückzugeben sind. Sie werden danach auf Schäden überprüft und zurückgebucht.
Für ausgeliehene Lehrmittel, die nicht fristgerecht oder beschädigt zurückgegeben werden, wird ein Ersatzanspruch geltend gemacht.
Die Lernmittelausgabe erfolgt grundsätzlich klassenweise und zum Beginn den neuen Schuljahres. Der entsprechende Termin wird vorher bekannt gegeben. Es werden ausschließlich die zur Miete bestellten Lernmittel ausgegeben; die Änderung der Bestellung ist grundsätzlich nicht mehr möglich, Ausnahmen bedürfen der Prüfung und Zustimmung der Schule. Im Rahmen der Ausgabe werden die gemieteten Lernmittel personenbezogen mit dem eingerichteten Bestellsystem erfasst und bezüglich der bestellten Pakete (s. Abschnitte: Teilnahme an der Schulbuchmiete, Modus der Schulbuchmiete) mit den vorher bestellten Positionen im Bestellsystem abgeglichen.
Für den Fall, dass ein Kind unsere Schule in der ersten Hälfte eines Schuljahres verlässt, bekommt es auf Antrag die Hälfte des Mietpreises erstattet. Bitte nehmen Sie dazu vorher Kontakt mit der Schule auf.
In ähnlicher Weise müssen Kinder, die zum zweiten Schulhalbjahr neu in die Schule aufgenommen werden, lediglich die Hälfte des Mietpreises zahlen. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fällen so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf.
- Erlass zur SchulbuchmieteRdErl. d. MK v. 1.1.2013 - 35-81 611 - VORIS 22410
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