Informationen für Leistungsberechtigte
- Von den Mietgebühren befreit werden können Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen v.a. nach dem:
- SGB 2 Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- SGB 8 Heim- und Pflegekinder,
- SGB 12 Sozialhilfe,
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsergänzungsleistung zum Kindergeld),
- Wohngeldgesetz WoGG im Sinne des § 9 des 2. SGB des §19 Abs.1 und 2 des 12. Buches Sozialgesetzbuch oder dem
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Setzen Sie zur Beantragung während des Bestellprozesses ein Kreuz bei "Befreiungsantrag stellen" (s. Bild) im Bestellsystem.
- Reichen Sie außerdem den passenden Nachweis als Kopie, z.B. eine Bescheinigung des Jobcenters, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bei der Schule ein.
- Eine Prüfung kann nur nach vollständigem Eingang von Nachweisen bei der Schule durchgeführt werden.
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