Informationen für Leistungsberechtigte
- Von den Mietgebühren befreit werden können Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen v.a. nach dem:
- SGB 2 Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- SGB 8 Heim- und Pflegekinder,
- SGB 12 Sozialhilfe,
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsergänzungsleistung zum Kindergeld),
- Wohngeldgesetz WoGG im Sinne des § 9 des 2. SGB des §19 Abs.1 und 2 des 12. Buches Sozialgesetzbuch (unter Erfüllung der Bedingungen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
- oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Setzen Sie zur Beantragung während des Bestellprozesses ein Kreuz bei "Befreiungsantrag stellen" (s. Bild) im Bestellsystem.
- Reichen Sie außerdem den passenden Nachweis als Kopie, z.B. eine Bescheinigung des Jobcenters, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bei der Schule ein.
- Eine Prüfung kann nur nach vollständigem Eingang von Nachweisen bei der Schule durchgeführt werden.
Hinweis
Sofern Sie während des Bestellvorgangs ein Kreuz bei "Antrag stellen" gesetzt haben, erscheint in Ihrem Nutzerkonto vom Schulbücher-Modul aus, dass Ihr Antrag als bezahlt gilt. Unsere Antragsprüfung kann Ihren Antrag jedoch erst als wirklich bezahlt betrachten, wenn bei ihr die nötigen Nachweise vorliegen und eine kostenfreie Bestellung ermöglichen. Bitte denken Sie also unbedingt daran, uns diese nach Ihrer Bestellung zukommen zu lassen.