Informationen für Leistungsberechtigte

  • Von den Mietgebühren befreit werden können Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen v.a. nach dem:
    • SGB 2 Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • SGB 8 Heim- und Pflegekinder,
    • SGB 12 Sozialhilfe,
    • § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsergänzungsleistung zum Kindergeld),
    • Wohngeldgesetz WoGG im Sinne des § 9 des 2. SGB des §19 Abs.1 und 2 des 12. Buches Sozialgesetzbuch oder dem
    • Asylbewerberleistungsgesetz 
  • Setzen Sie zur Beantragung während des Bestellprozesses ein Kreuz bei "Befreiungsantrag stellen" (s. Bild) im Bestellsystem. 
  • Reichen Sie außerdem den passenden Nachweis als Kopie, z.B. eine Bescheinigung des Jobcenters, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bei der Schule ein.
  • Eine Prüfung kann nur nach vollständigem Eingang von Nachweisen bei der Schule durchgeführt werden.

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