Die Herbstferien haben begonnen und somit für viele Schülerinnen und Schüler ein Urlaub oder eine Reise zur Familie ins Ausland. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen zwei Hinweise für die Zeit nach den Herbstferien auf den Weg geben.
Die Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums regelt die Einreise in die Bundesrepublik. Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen sind laut Einreiseverordnung verpflichtet, sich 10 Tage in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben. Aktuell sind u.a. Litauen, Belarus, Türkei, Tunesien, Rumänien, Ägypten, Montenegro, Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Thailand auf der Liste der Hochrisikogebiete.
Eine stets aktuelle Auflistung der Hochrisikogebiete findet sich unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Während dieser Einreise-Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Schule zu besuchen oder den Arbeitsplatz aufzusuchen. Die Einreise-Quarantäne wird nicht durch das Gesundheitsamt überwacht und ist für die Einreisenden verpflichtend. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise. Erwachsene können sich frühestens nach 5 Tagen aus der Einreis-Quarantäne freitesten lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Als weitere Schutzmaßnahme müssen sich alle Schülerinnen und Schüler laut der Rundverfügung Nr. 24 2021 der RLSB vom 22.09.2021 täglich für fünf Tage nach den Herbstferien mit einem Schnelltest selbst auf das Coronavirus testen.
