Leistungsbewertung

Am Gymnasium Großburgwedel ist es uns wichtig, die Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler während des gesamten Jahres zu würdigen und wertzuschätzen. Dies geschieht während des Unterrichts aber auch in außerunterrichtlichen Aktionen wie Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerben, Aufführungen etc.

Aber selbstverständlich ist es als Schule auch unsere Aufgabe, in den einzelnen Fächern zum Halbjahr und zum Schuljahresende die Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch Noten zu attestieren. Dabei gilt für die Jahrgänge 5 bis 10, dass sich die Benotung zum Schuljahresende auf das gesamte Jahr bezieht. Zensuren und Zeugnisse dienen in erster Linie der Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern über den erreichten Lernstand. Die Zensuren zum Schuljahresende sind versetzungswirksam. Dies gilt für alle Fächer, auch die, die lediglich ein Halbjahr erteilt wurden.

Die Benotung setzt sich in jedem Fach aus den in den schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten bzw. Klausuren) erbrachten Leistungen sowie der sonstigen Mitarbeit zusammen. Zur sonstigen Mitarbeit gehören mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Referate, schriftliche Beiträge sowie experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen, die im Unterricht oder als Hausarbeiten erbracht werden.

Die genaue prozentuale Zusammensetzung von schriftlichen Leistungen und sonstiger Mitarbeit beschließt die jeweilige Fachkonferenz. Die Lehrkräfte unserer Schule informieren die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres und die Eltern an den Elternabenden über die Grundsätze und Maßstäbe der Leistungsbewertung im jeweiligen Fach. Selbstverständlich besprechen die Lehrkräfte mit der einzelnen Schülerin bzw. dem einzelnen Schüler in regelmäßigen Abständen und auch vor den Zeugnisterminen die vorgenommene Leistungsbewertung. Dies geschieht ebenfalls im April jeden Jahres, damit festgestellt werden kann, ob die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers zu diesem Zeitpunkt gefährdet ist.

Schriftliche Arbeiten werden in der Regel einige Tage vor der Anfertigung angekündigt. Innerhalb einer Woche schreibt eine Schülerin oder ein Schüler höchstens drei schriftliche Arbeiten, die bewertet werden; an einem Tag höchstens eine. In den beiden Tagen vor den Weihnachtsferien werden in den Jahrgängen 5 bis 9 keine schriftlichen Arbeiten geschrieben.

Nach Beschluss des Schulvorstandes am 01.07.2014 bzw. am 16.10.2015 ist die Anzahl der zu bewertenden schriftlichen Arbeiten in der Sekundarstufe I wie folgt festgelegt:

Fächer Anzahl der Klassenarbeiten pro Schuljahr
Deutsch 4
Mathematik 4
Englisch 4
2. Fremdsprache (Französisch/ Latein) 4
Fächer Anzahl der Klassenarbeiten pro Schulhalbjahr
Musik, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion, Physik, Chemie, Biologie 1
Kunst 1*
Sporttheorie 1 (nur Jg. 10)

* Wird Kunst ein ganzes Jahr unterrichtet, so tritt an die Stelle einer der beiden schriftlichen Arbeiten eine praktische Arbeit.