Unsere Fürsorgepflicht - vor und nach dem Unterricht und in den Pausen

Als Schule haben wir eine Fürsorgepflicht für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Es ist unsere Aufgabe, das uns Mögliche für die Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler zu tun. Daher gibt es für unsere Schule Regeln für den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler, die vor der 1. Unterrichtsstunde früh anwesend sind, halten sich in den Pausenhallen auf. Nach dem Klingelzeichen 3 Minuten vor Stundenbeginn vor der 1., 3. und 5. Stunde halten sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Unterrichts- bzw. Fachraum auf, in dem der Unterricht stattfinden soll. Sollte die Lehrkraft nicht pünktlich zu Unterrichtsbeginn erscheinen, gibt der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin spätestens nach 5 Minuten im Sekretariat Bescheid.

Außerhalb der Doppelstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausenhallen und den Pausenhöfen auf. Die Klassenräume, Fachräume, Flure sowie Sporthallen sind außerhalb des Unterrichts keine Aufenthaltsräume. In den Pausen werden die Klassenzimmer und Fachräume verschlossen. Lediglich auf den Pausenhöfen und dem Sportplatz ist das Ballspielen erlaubt.

Aufgrund der Aufsichtspflicht der Schule bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während der regulären Unterrichtszeiten – also in der Regel von 8.00 bis 13.20 Uhr – auf dem Schulgelände. Dies schließt ausdrücklich die Pausen ein. Die Parkplätze und die Bushaltestellen gehören nicht zum Schulgelände.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen während Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen.

Wertgegenstände

Für Wertgegenstände der Schülerinnen und Schüler kann die Schule keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu bringen.