Schulordnung

beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 10. November 2025 

Höflichkeit, Respekt und Toleranz prägen unser Gymnasium und den Umgang unter allen Beteiligten.

1. Geltungsbereich

Die Schulordnung gilt in allen Gebäudeteilen, auf dem gesamten Schulgelände und in allen schulischen Zusammenhängen. Das Schulgelände umfasst die Pausenhöfe, die Abstellflächen für Fahrräder, den Sportplatz und den Bereich zwischen Gymnasium und Schulzentrum. Der Busbahnhof gehört nicht zum Schulgelände.

2. Umgangsformen

  • Wir verhalten uns anderen gegenüber so, wie wir selbst von anderen behandelt werden möchten:
    rücksichtsvoll, respektvoll, hilfsbereit und höflich. So sagen wir „Bitte“ und „Danke“, grüßen freundlich, halten einander die Türen auf und machen uns nicht über andere lustig.
  • Kraftausdrücke, Beschimpfungen und Beleidigungen gehören nicht in unseren Schulalltag.
  • Wir achten das Eigentum aller anderen.

3. Verhalten im Klassenraum

  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht, auch nach den Pausen.
  • Zur Begrüßung sind alle an ihrem Platz und haben ihr Material vollständig auf dem Tisch liegen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 -10 stehen zur Begrüßung auf.
  • Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, informiert unsere Klassensprecherin bzw. unser Klassensprecher das Sekretariat.
  • Das Kaugummikauen oder Essen sind im Unterricht nicht gestattet. Ausnahmen können von der Lehrkraft gestattet werden.
  • Trinken ist im Unterricht in Klassen- und Kursräumen grundsätzlich gestattet; für einige Fachräume gelten besondere Regelungen.
  • Wir achten auf die Einhaltung der Gesprächsregeln. So sprechen wir im Unterricht nicht unaufgefordert, lassen andere ausreden und hören einander zu.
  • Umgangssprache ist keine Unterrichtssprache.
  • Für ein gutes Miteinander sorgen funktionierende Klassendienste (Tafeldienst, Ordnungsdienst und Klassenbuchdienst).
  • Zu Unterrichtsschluss verlassen wir einen sauberen Klassenraum.
  • Wir agieren umwelt- und ressourcenschonend.

4. Verhalten auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg

  • Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgängen 5 bis 10 ist das Verlassen des Schulgeländes während der allgemeinen Unterrichtszeiten grundsätzlich untersagt. Das schließt ausdrücklich die Pausen und Freistunden ein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes jeglicher Versicherungsschutz erlischt und die Aufsichtspflicht der Schule entfällt. Die Erziehungsberechtigten tragen dann die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 dürfen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen.
  • Der Konsum nikotinhaltiger Produkte, alkoholischer Getränke und illegaler und/oder gesundheitsschädlicher Suchtmittel ist entsprechend der schulrechtlichen Vorgaben im Schulgebäude  und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule grundsätzlich verboten.
  • Wir gehen mit den Einrichtungen der Schule sorgsam um. Das gilt insbesondere für die Toiletten.
    Tische, Wände, Schränke etc. werden nicht beschmiert und beklebt.
  • Auf dem gesamten Schulgelände achten wir auf Sauberkeit. Zur Entsorgung von Abfall benutzen wir die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Wir beachten die Aufenthaltsbeschränkungen in den Pausen, in Fachtrakten und im Lehrerbereich.
  • Wir spielen lediglich auf den Pausenhöfen mit Bällen.
  • Wir werfen weder Schneebälle noch andere gefährliche Gegenstände.
  • Wir melden festgestellte Schäden dem Hausmeister oder im Sekretariat.
  • Fundsachen geben wir beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Wir verhalten uns auf dem Schulweg, insbesondere an der Bushaltestelle und im Bus, rücksichtsvoll.

5. Kleiderordnung

Auch bei der Kleiderwahl verstehen wir uns als Schule, die durch Offenheit, Vielfalt und Wertschätzung geprägt ist. Rücksichtslosigkeit und gegenseitiger Respekt zeigen sich auch in der Kleiderwahl.

  • Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir tragen dem schulischen Umfeld angemessene Kleidung, die nicht irritiert oder in Verlegenheit bringt.
  • Wir wollen uns ins Gesicht sehen können. Wetterbedingte Kleidung legen wir im Unterricht ab.
  • Kleidung und persönliche Gegenstände sind frei von Texten oder Motiven, die diskriminierend oder kriegsverherrlichend sind.

6. Regeln zu digitalen Endgeräten

In unserer Schule legen wir großen Wert auf die Erziehung zu einem bewussten Umgang mit digitalen Medien. In den Pausen möchten wir das soziale Miteinander fördern und den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, in Erholungsphasen zu entspannen und sich auszutauschen. Um dies zu unterstützen, haben wir folgenden Rahmen für die Nutzung digitaler Endgeräte aufgestellt:

  • Digitale Endgeräte (Handys bzw. Smartphones, Smartwatches, iPads, Notebooks, PCs u. a.) können für unterrichtliche Zwecke mit Einverständnis der Lehrkraft verwendet werden. Das Mitführen von Stift und Papier ist weiterhin notwendig.
  • Bild- und Tonaufnahmen von anderen Personen der Schulgemeinschaft sind grundsätzlich untersagt. Eine Lehrkraft kann für unterrichtliche Zwecke Ausnahmen zulassen.
  • Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung digitaler Endgeräte nur in speziell eingerichteten Zonen erlaubt.
  • In dringenden Fällen kann eine Lehrkraft eine Genehmigung zur Nutzung des digitalen Endgerätes erteilen (z. B. wichtiges Telefonat mit den Eltern, etc.).

Burgwedel, am 10.11.2025